Gemeindeverwaltung Tentlingen
Präderwanstrasse 1
1734 Tentlingen
Tel: 026 418 19 75
gemeinde@tentlingen.ch
Präderwanstrasse 1
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Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 11:30 13:30 - 17:30 |
Dienstag bis Donnerstag | 08:00 - 11:30 13:30 - 17.00 |
Freitag | 08:00 - 11:30 13:30 - 16:00 |
vor Feiertagen | bis 16:00 |
Geschützte Naturobjekte
Gehölze ausserhalb des Waldareals
Ausnahme von einer Schutzbestimmung eines Gehölzes ausserhalb des Waldareals.Gemäss NatG, brauchen alle Beeinträchtigungen geschützter Gehölze ausserhalb des Waldareals (Fällung und/oder Distanz) eine Ausnahme von Schutzbestimmungen (Art. 20 NatG).
Das Gesuch wird im Rahmen des Baugesuchs im ordentlichen oder einfachen Verfahren Formular A bei der Gemeinde eingereicht.
Falls das Gesuch keinen Zusammenhang mit einem Baugesuch hat, wird das Formular B bei der Gemeinde eingereicht.
Folgende Gehölze ausserhalb des Waldareals haben einen ökologischen Wert:
Bäume: Einheimische Einzelbäume insbes. Eichen, Linden, Ahorn, Nussbäume, Ulmen, Hochstamm-Obstbäume
Hecken: Lebendhecke (hoch oder niedrig) aus mehreren einheimischen Straucharten.
Folgende Gehölze ausserhalb des Waldareals haben einen landschaftlichen Wert:
Bäume: Markante Einzelbäume, Bäume in Pärken, Baumreihen entlang von Infrastrukturen (z.B. Strassen), usw.
Hecken: Hecken entlang von Infrastrukturen, am Rand der Bauzone, Hecken die die Landschaft strukturieren, usw.
Vorinventar Hecken (6.07 MB)
Formular B Ausnahmegesuch ohne Baugesuch