Gemeindeverwaltung Tentlingen
Präderwanstrasse 1
1734 Tentlingen

Tel: 026 418 19 75

gemeinde@tentlingen.ch

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 11:30
13:30 - 17:30
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 11:30
13:30 - 17.00
Freitag 08:00 - 11:30
13:30 - 16:00
vor Feiertagen bis 16:00

Geschützte Naturobjekte

Gehölze ausserhalb des Waldareals

Ausnahme von einer Schutzbestimmung eines Gehölzes ausserhalb des Waldareals.Gemäss NatG, brauchen alle Beeinträchtigungen geschützter Gehölze ausserhalb des Waldareals (Fällung und/oder Distanz) eine Ausnahme von Schutzbestimmungen (Art. 20 NatG).
 
Das Gesuch wird im Rahmen des Baugesuchs im ordentlichen oder einfachen Verfahren Formular A bei der Gemeinde eingereicht.
 
Falls das Gesuch keinen Zusammenhang mit einem Baugesuch hat, wird das Formular B bei der Gemeinde eingereicht.
 
Folgende Gehölze ausserhalb des Waldareals haben einen ökologischen Wert:
 
Bäume: Einheimische Einzelbäume insbes. Eichen, Linden, Ahorn, Nussbäume, Ulmen, Hochstamm-Obstbäume
Hecken: Lebendhecke (hoch oder niedrig) aus mehreren einheimischen Straucharten.
 
Folgende Gehölze ausserhalb des Waldareals haben einen landschaftlichen Wert:
 
Bäume: Markante Einzelbäume, Bäume in Pärken, Baumreihen entlang von Infrastrukturen (z.B. Strassen), usw.
Hecken: Hecken entlang von Infrastrukturen, am Rand der Bauzone, Hecken die die Landschaft strukturieren, usw.
 
Vorinventar Bäume (6.74 MB)

Vorinventar Hecken (6.07 MB)

Formular B Ausnahmegesuch ohne Baugesuch